Betreff: HSeV-Newsletter: Eichpflicht und Wettfahrtregeln
Von: =?ISO-8859-15?Q?G=FCnther_Probst?= <guenther.probst@gmx.de>
Datum: 29.08.2012 10:50
An: Verborgene_Empfaenger:;

Liebe Leserinnen und Leser des HSeV-Newsletters,
nachfolgend leite ich euch den Inhalt einer Mail von Michael Wagner (Präsident HELM) weiter. Vielleicht könnt ihr in euren Bootshäusern dieses Thema ansprechen. In der Anlage ist die Rechtsgrundlage aus RP.

Ebenso als Anlage eine Info für die Regattasegler. Die ppt-Datei von der ISAF-Tagung enthält die Änderungen der WFR, die ab 2013 gelten.

Mit sportlichen Grüßen
Günther Probst

Inhalt der Mail von Hr. Wagner:

Liebe Mitglieder,
aus dem Nachbarland Rheinland-Pfalz erreicht uns die Nachricht, dass die Eichämter die
Stromzähler in den Vereinen überprüfen, ob sie ordnungsgemäß geeicht sind.
Sind sie das nicht und wird der Verbrauch von  Gästen oder Mitgliedern nach Verbrauch (nicht pauschal)
abgerechnet, droht ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach dem Verbrauch der letzten Jahre richtet!

Bitte überprüfen Sie Ihre Anlage und melden uns, wenn in Ihrem Verein eine solche Kontrolle stattfindet.

In der Anlage finden Sie die Rechtsgrundlage aus Rheinland-Pfalz, vergleichbares gibt es sicher auch in Hessen. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Wagner
Präsident
Hessischer Landesverband Motorbootsport

Registriert beim Amtsgericht Wiesbaden, 22VR2725