Betreff: HSeV-Newsletter: Eichpflicht und Wettfahrtregeln |
Von: =?ISO-8859-15?Q?G=FCnther_Probst?= <guenther.probst@gmx.de> |
Datum: 29.08.2012 10:50 |
An: Verborgene_Empfaenger:; |
Liebe Mitglieder,
aus dem Nachbarland Rheinland-Pfalz erreicht uns die Nachricht,
dass die Eichämter die
Stromzähler in den Vereinen überprüfen, ob sie ordnungsgemäß
geeicht sind.
Sind sie das nicht und wird der Verbrauch von Gästen oder
Mitgliedern nach Verbrauch (nicht pauschal)
abgerechnet, droht ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach dem
Verbrauch der letzten Jahre richtet!
Bitte überprüfen Sie Ihre Anlage und melden
uns, wenn in Ihrem Verein eine solche Kontrolle stattfindet.
In der Anlage finden Sie die Rechtsgrundlage
aus Rheinland-Pfalz, vergleichbares gibt es sicher auch in
Hessen.
Mit
freundlichen Grüßen
Michael Wagner
Präsident
Hessischer Landesverband Motorbootsport
Registriert beim Amtsgericht Wiesbaden, 22VR2725