Herr Günther Probst,
die Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche von gemeinnützigen
Vereinen führt immer wieder zu Problemen, sind die Grenzen doch
teilweise fließend. Lesen Sie daher, welche typischen Einnahmen und
Ausgaben im "ersten Bereich" - dem Ideellen Tätigkeitsbereich
- anfallen und auf welche Besonderheiten geachtet werden sollte.
Anschließend greife ich das Thema "Reiserecht" auf. Unter
welchen Voraussetzungen wird der Verein zum Reiseveranstalter und
welche Pflichten ergeben sich hieraus. Schließlich geht es in einem
Urteil des OLG München um die Folgen einer verspäteten Einladung zur
Mitgliederversammlung.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre, sowie eine bunte
Herbstzeit.
Herzlichst
Sandra Oechler
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Ideeller Tätigkeitsbereich
Die Besonderheit eines gemeinnützigen
Vereins liegt in der buchhalterischen und steuerlichen Aufteilung in
vier Tätigkeitsbereiche: Ideeller Tätigkeitsbereich,
Vermögensverwaltung, Steuerunschädlicher wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) und Steuerschädlicher
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Abgrenzung dieser Bereiche
stellt eine große Herausforderung dar, sind doch die Grenzen
teilweise fließend. Nichtsdestotrotz ist eine korrekte Abgrenzung
zwingend notwendig, da alle Tätigkeitsbereiche jeweils
unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben der
steuerlichen Komponente darf auch der gemeinnützigkeitsrechtliche
Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben. Dieser Beitrag wird Ihnen typische Stolperfallen des Ideellen
Tätigkeitsbereichs aufzeigen.
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Das ist bei
Vereinsreisen zu beachten
Viele Vereine führen Reisen durch. Seien es ein- oder mehrtägige
Reisen, die dem Satzungszweck dienen, z. B. ein Trainingslager oder
eine Konzertreise, aber auch gesellige (Mehr-)Tagesausflüge stehen
oftmals auf dem Programm. Lesen Sie nachfolgend, welche
gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und welche
Pflichten als "Reiseveranstalter" zu beachten sind.
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Verspätete
Einladung zur Mitgliederversammlung
Bestimmt die Satzung eines Vereins ohne nähere Angaben eine Frist für
die Einberufung der Mitgliederversammlung, beginnt diese regelmäßig
mit dem Zeitpunkt, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit
dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist.
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Steuerberatung Sandra Oechler
Sandra Oechler
Postfach 12 45
63642 Büdingen
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