Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche von gemeinnützigen
Vereinen führt immer wieder zu Problemen, sind die Grenzen doch
teilweise fließend. Lesen Sie daher, welche typischen Einnahmen und
Ausgaben im "letzten Bereich" - dem Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- anfallen und auf welche Besonderheiten geachtet werden sollte.
Lesen Sie anschließend den ersten Teil zum Thema
"Vorstand". Und schließlich geht es in einem Urteil des FG
München um die umsatzsteuerliche Behandlung von sog. "Spartenbeiträgen".
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre, verbunden mit den
allerbesten Wünschen für 2016!
Herzlichst
Sandra Oechler
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