Liebe Leserinnen und Leser des HSeV-Newsletters,

in Erwartung der neuen Regattasaison möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:

Die  Wettfahrtregeln haben sich geändert (Neuer Stand 2017 bis 2020). Im Wesentlichen sind das Anpassungen an die Änderungen der Wettfahrtregeln von World Sailing (früher ISAF). Die englische Version dieser Regeln ist auf der Seite von „World Sailing“ als „Racing Rules of Sailing 2017-2020“ veröffentlicht. (Link: http://www.sailing.org/tools/documents/WorldSailingRRS20172020-[20946].pdf ). Die deutsche Übersetzung ist in gewohnter Form, englischer Text und deutscher Text gegenübergestellt, über den Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-88412-498-7). Weitere Angaben sind auch auf der Homepage des DSV veröffentlicht.

Auch die Ordnungsvorschriften, die für alle Regatten in Deutschland gelten, wurden überarbeitet und sind seit dem 01.02.2017 gültig. Das aktuelle PDF aller Ordnungsvorschriften ist erhältlich unter dem Link http://www.dsv.org/app/uploads/Ordnungsvorschriften-Regattasegeln-2017.pdf

 Eine gedruckte Version kann von den DSV-Mitgliedsvereinen und Wettfahrtoffiziellen per E-Mail an regatta@dsv.org bestellt werden.

Einige wichtige Änderungen sind:

(WO = Wettsegelordnung, RO = Ranglistenordnung, MO = Meisterschaftsordnung)

WO 8.2  Die Namen und Vereine der Schiedsrichter sind vor dem ersten Ankündigungssignal offiziell bekanntzugeben.

WO 8.4 Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus, ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann er wegen eines Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teilnehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit zwei Personen ordentlich besetzt.

MO 14.2 Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus, ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann wegen eines Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teilnehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit vier Personen ordentlich besetzt.

WO 13.2   Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist Jugend- und Jüngstenseglern sowie den durchführenden Vereinen als Veranstalterwerbung bei Jugend- und Jüngstenregatten untersagt.

RO 3.2   Deutsche Klassenvereinigungen von Jüngsten-Klassen können festlegen, dass zur Teilnahme an Ranglisten-Regatten ein Erfahrungsnachweis notwendig ist. Die Form und die Kriterien des Erfahrungsnachweises werden von der Klassenvereinigung festgelegt und sind vom Jugendsegelausschuss zu genehmigen.

RO 5.4.1          Der Wettfahrtleiter und der Schiedsrichterobmann müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz haben und namentlich in der Ausschreibung genannt sein.

RO 5.4.2 Bei Ranglistenregatten in Jüngstenklassen, Jugendklassen und olympischen Bootsklassen müssen Schiedsrichter zur Beobachtung, wenn möglich auf dem Wasser sein, in anderen Klassen wird dies empfohlen.

MO 5.1 Streichung der Qualifikationskriterien von MO 8.1.1 mit 8.1.6. Es verbleibt dann von 8.1 nur der bisherige 8.1.7.

Als Ergänzung dieser Streichung wird in RO 3.6 durch das Fettgedruckte ergänzt:
Bei Klassen, die [Internationale] Deutsche Meisterschaften segeln, muss die Klassenvereinigung die Aktuelle Rangliste der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein bis zum Meldeschluss vorlegen sofern diese als Qualifikationskriterium in der Ausschreibung gefordert wird. (Siehe hierzu MO 8).

Damit entfallen auch der Leistungspass und die Leistungspassordnung.

 

Mit sportlichen Grüßen

Günther Probst