Liebe
Leserinnen und Leser des HSeV-Newsletters,
in Erwartung
der neuen Regattasaison möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:
Die Wettfahrtregeln haben sich geändert (Neuer
Stand 2017 bis 2020). Im Wesentlichen sind das Anpassungen an die Änderungen
der Wettfahrtregeln von World Sailing (früher ISAF).
Die englische Version dieser Regeln ist auf der Seite von „World Sailing“ als „Racing Rules of Sailing 2017-2020“ veröffentlicht. (Link: http://www.sailing.org/tools/documents/WorldSailingRRS20172020-[20946].pdf ). Die deutsche Übersetzung ist in
gewohnter Form, englischer Text und deutscher Text gegenübergestellt, über den
Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-88412-498-7). Weitere Angaben sind auch auf
der Homepage des DSV veröffentlicht.
Auch die
Ordnungsvorschriften, die für alle Regatten in Deutschland gelten, wurden überarbeitet
und sind seit dem 01.02.2017 gültig. Das aktuelle PDF aller
Ordnungsvorschriften ist erhältlich unter dem Link http://www.dsv.org/app/uploads/Ordnungsvorschriften-Regattasegeln-2017.pdf
Eine gedruckte Version kann von den
DSV-Mitgliedsvereinen und Wettfahrtoffiziellen per E-Mail an regatta@dsv.org bestellt werden.
Einige
wichtige Änderungen sind:
(WO =
Wettsegelordnung, RO = Ranglistenordnung, MO = Meisterschaftsordnung)
WO 8.2 Die Namen und Vereine
der Schiedsrichter sind vor dem ersten Ankündigungssignal
offiziell bekanntzugeben.
WO 8.4 Fällt ein ernannter
Schiedsrichter kurzfristig begründet aus, ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder
kann er wegen eines Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung
teilnehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit zwei Personen ordentlich
besetzt.
MO 14.2 Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet
aus, ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann wegen eines Interessenkonfliktes
nicht weiter an einer Anhörung teilnehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit
vier Personen ordentlich besetzt.
WO 13.2 Werbung in
direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Boot und
Kleidung ist Jugend- und Jüngstenseglern sowie den
durchführenden Vereinen als Veranstalterwerbung bei
Jugend- und Jüngstenregatten untersagt.
RO 3.2 Deutsche
Klassenvereinigungen von Jüngsten-Klassen können festlegen, dass zur Teilnahme
an Ranglisten-Regatten ein Erfahrungsnachweis notwendig ist. Die Form und die Kriterien des Erfahrungsnachweises
werden von der Klassenvereinigung festgelegt und sind vom Jugendsegelausschuss
zu genehmigen.
RO 5.4.1 Der
Wettfahrtleiter und der Schiedsrichterobmann müssen mindestens eine gültige
regionale Lizenz haben und namentlich in der Ausschreibung
genannt sein.
RO 5.4.2 Bei Ranglistenregatten in Jüngstenklassen, Jugendklassen
und olympischen Bootsklassen müssen Schiedsrichter zur Beobachtung, wenn
möglich auf dem Wasser sein, in anderen Klassen wird dies empfohlen.
MO 5.1 Streichung der
Qualifikationskriterien von MO 8.1.1 mit 8.1.6. Es verbleibt dann von 8.1 nur
der bisherige 8.1.7.
Als Ergänzung dieser Streichung wird in RO 3.6 durch das Fettgedruckte ergänzt:
Bei Klassen, die [Internationale] Deutsche Meisterschaften segeln, muss die Klassenvereinigung
die Aktuelle Rangliste der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein
bis zum Meldeschluss vorlegen sofern diese als Qualifikationskriterium in der
Ausschreibung gefordert wird. (Siehe hierzu MO 8).
Damit entfallen auch der Leistungspass und die Leistungspassordnung.
Mit sportlichen Grüßen
Günther Probst