Liebe Leserinnen und Leser des HSeV-Newsletters,

über den Jugendsegelausschuss des DSV ist nachfolgende Mail zu mir gekommen, die ich euch gerne weiterleite. Vielleicht besteht die Möglichkeit eines Gespräches mit einem Bundestagsabgeordneten, um hier noch aktiv einzugreifen.

Mit sportlichen Grüßen
Günther Probst

 

An

die Jugendleitungen der Mitgliedsorganisationen

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Zur Mitkenntnis an

dsj-Vorstand

dsj-Geschäftsstelle

 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den von  Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im SGB VIII, dem Achten Buch des Sozialgesetzes, beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen, so heißt es, wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt werden.

Jedoch droht das Gesetz in der Absicht den Kinder- und Jugendschutz zu stärken auch die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit zu gefährden: der neue § 48b SGB VIII sieht vor, dass künftig alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Meldepflicht (nach § 47 SGB VIII) unterliegen, wie sie bisher beispielsweise nur für Kindertagesstätten und stationäre Einrichtungen gilt.

Je nach Gesetzesauslegung sind im schlimmsten Fall alle Kinder- und Jugendsportangebot in Sportvereinen von dieser neuen Regelung § 48b SGB VIII betroffen, zumindest sind es Angebote der offenen Jugendarbeit wie z.B. Spielmobile, Mitternachtssport oder Box-Clubs.  Das ist nicht nur bürokratischer Unsinn, es ist auch zu fragen, wie die Hoffnung begründet wird, mit einer solchen Verregelung den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Aus unserer Sicht werden zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und ehrenamtliches Engagement gefährdet, Kinder- und Jugendarbeit verhindert und Gestaltungs- und  Entfaltungsräume von jungen Menschen dicht gemacht.

Die dsj unterstützt daher den Aufruf des Deutschen Bundesjugendrings e.V. (DBJR), aktiv auf relevante Politiker/innen zuzugehen, um insbesondere diesen neuen § 48b im SGB VIII  zu verhindern (siehe Anhang). Dieser ist nach dem Kabinettsbeschluss nur noch durch das Parlament und die Bundesländer im Bundesrat zu stoppen.

Zur Hintergrundinformation haben wir noch zwei Stellungnahmen zum vorangegangenen Gesetzesentwurf angefügt.

Bitte nutzt die sich im Anhang befindenden Unterlagen, um unverzüglich in euren politischen Netzwerken auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

Vielen Dank für Euren Einsatz im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schönwandt

Deutsche Sportjugend
Martin Schönwandt
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