Liebe Leserinnen und Leser des
HSeV-Newsletters,
über den Jugendsegelausschuss des
DSV ist nachfolgende Mail zu mir gekommen, die ich euch gerne weiterleite.
Vielleicht besteht die Möglichkeit eines Gespräches mit einem
Bundestagsabgeordneten, um hier noch aktiv einzugreifen.
Mit sportlichen Grüßen
Günther Probst
An
die
Jugendleitungen der Mitgliedsorganisationen
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Zur Mitkenntnis an
dsj-Vorstand
dsj-Geschäftsstelle
Liebe Sportfreundinnen
und Sportfreunde,
das
Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den von Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im SGB
VIII, dem Achten Buch des Sozialgesetzes, beschlossen. Mit dem
Gesetzentwurf sollen, so heißt es, wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie
der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt werden.
Jedoch droht
das Gesetz in der Absicht den Kinder- und Jugendschutz zu stärken auch die
ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit zu gefährden: der neue § 48b SGB VIII sieht vor,
dass künftig alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit der
Meldepflicht (nach § 47 SGB VIII) unterliegen, wie sie bisher beispielsweise
nur für Kindertagesstätten und stationäre Einrichtungen gilt.
Je nach
Gesetzesauslegung sind im schlimmsten Fall alle Kinder- und Jugendsportangebot
in Sportvereinen von dieser neuen Regelung § 48b SGB VIII betroffen, zumindest
sind es Angebote der offenen Jugendarbeit wie z.B. Spielmobile,
Mitternachtssport oder Box-Clubs. Das ist nicht nur bürokratischer
Unsinn, es ist auch zu fragen, wie die Hoffnung begründet wird, mit einer
solchen Verregelung den Schutz von Kindern und
Jugendlichen zu verbessern. Aus unserer Sicht werden zivilgesellschaftliche
Selbstorganisation und ehrenamtliches Engagement gefährdet, Kinder- und
Jugendarbeit verhindert und Gestaltungs- und Entfaltungsräume von jungen Menschen dicht
gemacht.
Die dsj unterstützt daher den Aufruf des Deutschen
Bundesjugendrings e.V. (DBJR), aktiv auf relevante Politiker/innen zuzugehen,
um insbesondere diesen neuen § 48b im SGB VIII zu verhindern (siehe
Anhang). Dieser ist nach dem Kabinettsbeschluss nur noch durch das Parlament
und die Bundesländer im Bundesrat zu stoppen.
Zur
Hintergrundinformation haben wir noch zwei Stellungnahmen zum vorangegangenen
Gesetzesentwurf angefügt.
Bitte nutzt
die sich im Anhang befindenden Unterlagen, um unverzüglich in euren politischen
Netzwerken auf dieses Problem aufmerksam zu machen.
Vielen Dank
für Euren Einsatz im Voraus.
Mit
freundlichen Grüßen
Martin Schönwandt
Deutsche Sportjugend
Martin Schönwandt
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
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